Die Bearbeitungszeit ist vom Umfang des Auftrages sowie der aktuellen Auftragslage abhängig. In der Regel werden schriftliche Standardübersetzungen innerhalb von 2 bis 5 Werktagen bearbeitet.
Ich kann Ihnen auch eine Express-Übersetzung innerhalb von 24 Stunden für einen Zuschlag in Höhe von 100% zum Normalpreis bzw. innerhalb von 48 Stunden für einen Zuschlag in Höhe von 50% zum Normalpreis anbieten. Aufträge zu Express-Übersetzungen werden grundsätzlich angenommen, wenn dadurch die vereinbarten Termine für anderweitige Aufträge nicht beeinträchtigt werden.

Die Unterlagen zur Übersetzung können Sie persönlich vorbei bringen oder mir per Einschreibebrief zukommen lassen. Genau so können Sie die Unterlagen abholen oder per Einschreibebrief zugeschickt bekommen.

Sie können für meine Leistungen per Überweisung, PayPal oder in bar zahlen. Eine Vorauszahlung wird immer erwartet.

Mein Büro befindet sich im zentralen Stadtteil Düsseldorf-Grafenberg. Den Standort können Sie unkompliziert mit eigenem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Mehr Informationen zur Anfahrt finden Sie unter der Rubrik Kontakt.

Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin bezüglich Ihrer Angelegenheit telefonisch oder per E-Mail. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin rechtzeitig abzusagen.

Nützliche Information

Für viele Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass  dazu Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden. Diese Dokumente sind ebenso als„beglaubigte Übersetzungen” bekannt.

In diesen Dokumenten werden  Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch dem Stempel des Übersetzers bescheinigt. Nicht in jedem Bundesland ist ein Stempel vorgeschrieben. Wenn ein Stempel durch die Landesgesetze vorgeschrieben ist, enthält dieser mindestens den Namen und die Sprache(n), ggf. zusätzlich die Anschrift des Übersetzers.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf
https://duesseldorf.mfa.gov.ua/

Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main
https://frankfurt.mfa.gov.ua/