Der Preis für Übersetzung der Standardtexte beträgt 1,25 Euro pro Zeile, für Übersetzung der Fachtexte ab 1,50 Euro pro Zeile (eine Zeile = 55 Zeichen).
Die Beglaubigung der Übersetzung ist im Preis inbegriffen, Übersetzung einer Apostille kann gegen einen Aufpreis von 5 Euro gemacht werden.
Grundsätzlich können die Preise für schriftliche Übersetzungen variieren, besonders folgende Faktoren beeinflussen den Preis: Schwierigkeitsgrad des Textes, unleserliche Handschrift oder Stempeltext, Dringlichkeit usw.
Sie können immer eine Preisanfrage zur gewünschten Übersetzung machen, dann erstelle ich für Sie ein unverbindliches Angebot. Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen, eine kostenlose Preisanfrage für Ihre Übersetzung zu machen.
Die Preise für mündliche Übersetzungen hängen von folgenden Faktoren ab: Komplexitätsgrad, Thematik, Dauer, Dringlichkeit, Auftragsort sowie von der Dolmetschart, nämlich simultan oder konsekutiv.
Deswegen werden die Preise individuell für jeden Auftrag unter Berücksichtigung aller seiner Besonderheiten berechnet. Sie können den Preis für einen konkreten Dolmetscherauftrag erfahren, indem Sie mir eine Preisanfrage mit Angaben aller oben genannten Parameter des Auftrages (Arbeitssprachen, Veranstaltungs- und Dolmetschart, Dauer und Ort) schicken.
Gemäß § 8 Abschnitt 3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erhalten Dolmetscher als Vergütung ein Honorar für ihre Leistungen (§§ 9 bis 11), Fahrtkostenersatz (§ 5), Entschädigung für Aufwand (§ 6), z.B. die erforderliche Vorbereitungszeit, Übernachtungskosten sowie Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§§ 7 und 12).
Das Honorar für die Leistungen der beeidigten Dolmetscher ist durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegt, und beträgt 70 Euro pro Stunde für Konsekutivdolmetschen und 75 Euro pro Stunde für das Simultandolmetschen.
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG).
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Der Preis eines Sprachunterrichts für Stammkunden beträgt 25 Euro pro Unterrichtsstunde. Die Stammkunden sind diejenigen, die mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Woche haben. Der Preis eines Sprachunterrichts für alle anderen Kunden ist abhängig von jeweiligem Lehrprogramm, ihrem Sprachniveau und anderen Faktoren und liegt zwischen 25 und 40 Euro pro Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
Ich würde mich freuen, Ihnen den ersten kostenlosen Unterricht anzubieten, in dem Sie ihr Sprachniveau feststellen, ein Lehrprogramm wählen und den Unterrichtspreis erfahren können.